Funkscheinpflicht
Seit Oktober 2007 (Ablauf der Übergangsfrist) ist es amtlich: der Schiffsührer eines Sportbootes muss das Funkzeugnis entsprechend der an Bord installierten Funkanlage besitzen. Ob einem diese Regelgung gefällt oder ob man sie als sinvoll erachtet (wir denken ja!) spielt dabei keine Rolle.
Und auch das schmipfen auf die vermeindlich deutsche Bürokratie macht keinen Sinn, es handelt sich immerhin um eine europäische Bestimmung (welche bis dato allerdings erst von Deutschland, Italien und Kroatien umgesetzt wurde).
Also frisch ans Werk und für das SRC gelernt...
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